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Kündigung wegen Raucherpause
Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter fristlos kündigen, wenn dieser seine Rauchpausen während der Arbeitszeit nicht angibt. Das Landesarbeitsgericht in Mainz wies damit die Klage eines Arbeitnehmers ab, der trotz mehrerer Abmahnungen seine Zigarettenpausen während der Arbeit nicht an- und abstempelte.
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