Beginn:
16.05.2010 um:
10:00 Uhr
Ort:
Ausstellungshalle Schloss Friedenstein
Ende:
24.10.2010 um:
10:00 Uhr
Stiftung Schloss Friedenstein Gotha
Internet:
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Unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer
Die Darstellung des menschlichen Körpers in der Kunst ist aufs innigste verbunden mit dem medizinischen Wissen um seine Anatomie. Während die antike Medizin bereits einen hohen Kenntnisstand hatte, verbot der Klerus bis ins hohe Mittelalter hinein das Sezieren von Leichen, da es die unversehrte „Auferstehung des Fleisches“ gefährde. So war man auf alte Schriften angewiesen oder untersuchte den menschlichen Körper im Verborgenen.
Erst im 15. Jahrhundert wurde dieser Bann gebrochen. Künstler der Renaissance wie Leonardo oder Dürer sahen die Kenntnis der menschlichen Anatomie als Voraussetzung für ihre Arbeit an. Um 1600 entstanden die ersten anatomischen Theater, in denen Leichenöffnungen vor großem Publikum durchgeführt wurden.
Die Ausstellung will den gemeinsamen Weg von Kunst und Anatomie von der Renaissance bis ins 19. Jahrhundert verfolgen. Die Ästhetisierung des menschlichen Körpers als Produkt seiner mechanischen Funktionen ist das Thema und nicht zuletzt die Frage, wie weit die anatomische Kunst und ihre künstlerische Darstellung gehen dürfen, ohne natürliche moralische Grenzen zu überschreiten.
Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen der „Muskelmann“ Jean-Antoine Houdons und ein menschliches Präparat aus dem 18. Jahrhundert, der sogenannte Schlotfeger, die seit über 200 Jahren Teil der herzoglichen Sammlungen in Gotha sind. Zahlreiche Leihgaben aus dem In- und Ausland werden die Präsentation zu einem außergewöhnlichen Ereignis machen.
Eintrittspreise und Besucherservice
ANATOMIE – Gotha geht unter die Haut
Ausstellungshalle Schloss Friedenstein
16. Mai – 24. Oktober 2010
Öffnungszeiten
Di – So, 10 –17 Uhr
Montags geschlossen, Pfingstmontag geöffnet
Einzelkarte
Erwachsene 3 €
Ermäßigt 2 €
Friedenstein-Karte (inkl. aller Museen und Ekhof-Theater)
Erwachsene 7 €
Ermäßigt 2 €
Eintritt frei für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (in Begleitung eines Erwachsenen)